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Ärztlicher Direktor: Dr. Martin Jäger

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Zusammenschluss von Kliniken in Dortmund und Umgebung schreibt Offenen Brief an Bundesgesundheitsminister Spahn

2. November 2018 -

Wie würden Sie entscheiden: einen Notfall-Intensivpatienten mangels Personal ablehnen und damit eine Hilfeleistung unterlassen oder ihn annehmen, dann aber womöglich gegen eine Verordnung des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn verstoßen und sich haftbar machen? Vor dieser Frage stehen ab 1. Januar 2019 Krankenhäuser in Deutschland, weil ab da die neue Verordnung in Kraft tritt, die Personaluntergrenzen u.a. in der Intensivpflege vorschreibt. In Dortmund und Lünen haben sich jetzt trägerübergreifend Krankenhäuser zusammengeschlossen und erstmals einen offenen Brief an Minister Spahn verfasst. Darin warnen sie vor einer bedrohlichen Mangelversorgung für die Bevölkerung durch die neuen Vorgaben und fordern eine vorübergehende Aussetzung der Verordnung.

"Wir begrüßen alle Möglichkeiten zur Schaffung einer besseren Besetzung im Pflegedienst der Krankenhäuser“, heißt es in dem Brief, den die Geschäftsführungen folgender Krankenhäuser unterschrieben haben: Kath. St.-Johannes-Gesellschaft Dortmund gGmbH, Lukas-Gesellschaft Dortmund – Castrop-Rauxel, Klinikum Dortmund, Hüttenhospital Dortmund, St.-Marien Krankenhaus Lünen/Werne. „Das Problem Ihrer Verordnung liegt in der sehr großen Eile der Einführung bei fehlender Differenzierung nach dem tatsächlich benötigten Behandlungsaufwand.“

Starre Personalschlüssel würden an der Versorgungswirklichkeit in Kliniken vorbeigehen und seien darüber hinaus auch angesichts des leer gefegten Arbeitsmarktes in diesem Bereich so schnell gar nicht realisierbar. „Wir sind uns mit den Gewerkschaften und anderen Verbänden im Gesundheitswesen einig, dass hier eine differenzierte, aufwandsgerechte Personalbedarfsermittlung erforderlich ist. Die ist nicht bis Januar 2019 machbar, aber in absehbarer Zeit schon“, so der Brief weiter. Deshalb fordern die beteiligten Kliniken eine Aussetzung der Verordnung für Dortmund. Mit Blick auf die ethische Zwickmühle, die durch die Verordnung für die Krankenhäuser entsteht, heißt es in dem Brief weiter: „Bringen Sie uns nicht in Entscheidungsnotstände“

Lesen Sie den gesamten Wortlaut des Briefes im Anhang. Der Brief ist sowohl an den Bundesminister für Gesundheit, Jens Spahn, als auch an den Pflegebeauftragten der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, verschickt worden.

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